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Kündigungsschutz; | keine Weiterbeschäftigung im Konzern bei betriebsbedingter Kündigung
Der Bestandsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich nicht konzernbezogen (Bestätigung von BAG AP Nr. 1 und 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern). Ein kündigungsrechtlich relevanter Konzernbezug ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn Arbeitnehmer in einem Konzernunternehmen, ohne versetzt oder abgeordnet zu werden, bestimmten fachlichen Weisungen durch ein anderes Konzernunternehmen unterstellt werden und dadurch noch kein Vertrauenstatbestand begründet wird, der einem vereinbarten oder in der Vertragsabwicklung konkludent durchgeführten Versetzungsvorbehalt gleichgestellt werden kann ().