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BFH Urteil v. - IV B 35/80 BStBl 1981 II S. 266

Gesetze: EStG § 5HGB § 89b

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß für die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs an Handelsvertreter nach § 89b HGB vor Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Rückstellung mit steuerlicher Gewinnauswirkung gebildet werden kann. Das gilt auch im Hinblick auf die Änderung des § 89b HGB durch das Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten und den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters vom (BGBl I, 1197).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 266
BFHE S. 273 Nr. 132,
IAAAB-02119

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BFH, Urteil v. 04.12.1980 - IV B 35/80

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