Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 109/77 BStBl 1981 II S. 118

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Die selbständige Berufstätigkeit der Ingenieure im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann seit dem Inkrafttreten der Ingenieurgesetze der Länder grundsätzlich nur ausüben, wer aufgrund der vorgeschriebenen Berufsausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.

2. Ein der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlicher Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt eine Ausbildung voraus, die mit der Berufsausbildung eines Ingenieurs vergleichbar ist. Er kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zwar eine Ausbildung, die mit der in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Ausbildung vergleichbar ist, nicht nachweisen kann, seine Tätigkeit aber mathematisch- technische Kenntnisse voraussetzt, die üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung als Ingenieur vermittelt werden.

3. Die Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen, der lediglich Gutachten über Unfallschäden und die voraussichtlichen Kosten zu deren Behebung erstellt, erfüllt die unter Ziff. 2 genannten Voraussetzungen nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 118
BFHE S. 16 Nr. 132,
XAAAB-02085

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 18.06.1980 - I R 109/77

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen