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BFH Urteil v. - VI R 108/77 BStBl 1980 II S. 573

Gesetze: EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Ist in einem Vermögensübergabevertrag, in dem sich der Sohn seiner Mutter gegenüber verpflichtet, sie durch laufende Zahlungen in bestimmter Höhe zu versorgen, ausdrücklich bestimmt, daß "eine Änderung nach § 323 ZPO nicht ausgeschlossen ist", so fehlt den Zahlungen i.d.R. das Merkmal der Gleichmäßigkeit. Es handelt sich dann nicht um Leibrenten, sondern um dauernde Lasten, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien mit einer Änderung der Zahlungen konkret gerechnet haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 573
BFHE S. 520 Nr. 130,
DAAAB-01970

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BFH, Urteil v. 20.05.1980 - VI R 108/77

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