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BFH Urteil v. - VII R 80/79 BStBl 1980 II S. 459

Gesetze: DVStBerG § 22 Satz 3FGO § 55 Abs. 1 Satz 1StBerG (a.F.) § 118StBerG (n.F.) § 158

Leitsatz

Der erkennende Senat hält an seiner im Urteil vom VII R 48/78 (BFHE 126, 375, BStBl II 1979, 185) vertretenen Auffassung fest, daß dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch § 22 Satz 3 DVStBerG in zulässiger Weise gestattet ist, das Prüfungsergebnis mündlich zu eröffnen, auch wenn der Bewerber die Prüfung nicht bestanden hat, und daß dann die Erteilung einer schriftlichen Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich ist, um die Frist für die Anfechtung der Prüfungsentscheidung in Gang zu setzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 459
BFHE S. 233 Nr. 130,
FAAAB-01939

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BFH, Urteil v. 12.02.1980 - VII R 80/79

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