Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 194/77 BStBl 1980 II S. 449

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 2FGO § 118 Abs. 2

Leitsatz

1. Darlehenszinsen, die auf Vereinbarungen zwischen Vater und Kindern beruhen, sind bei den gewerblichen Einkünften des Vaters jedenfalls dann in voller Höhe nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie zu einem erheblichen Teil mit Unterhaltszahlungen des Vaters verrechnet wurden.

2. Hat ein Rechtsbehelfsführer im Verfahren vor dem FG ausdrücklich erklärt, er wolle einen in der Einspruchsentscheidung des FA behandelten Punkt nicht mehr bestreiten, und trifft das FG daher insoweit keine tatsächlichen Feststellungen, so ist es als (unzulässiges) neues tatsächliches Vorbringen zu würdigen, wenn der Rechtsbehelfsführer diesen Punkt im Revisionsverfahren erneut aufgreift.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 449
BFHE S. 265 Nr. 130,
RAAAB-01935

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 30.01.1980 - I R 194/77

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen