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BFH Urteil v. - VI R 156/77 BStBl 1980 II S. 71

Gesetze: EStG (1971) § 9 Abs. 1 Nr. 7EStG (1971) § 7 Abs. 1 Satz 4

Leitsatz

Wird der auch privat genutzte Pkw eines Arbeitnehmers während einer beruflich veranlaßten Fahrt beschädigt, so kann, wenn dieser das Fahrzeug nicht reparieren läßt, die durch den Unfall herbeigeführte Wertminderung in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Wertminderung bemißt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den Zeitwerten des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall, nicht nach den bei einer Reparatur voraussichtlich anfallenden Aufwendungen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 71
BFHE S. 143 Nr. 129,
PAAAB-01791

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BFH, Urteil v. 09.11.1979 - VI R 156/77

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