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BFH Urteil v. - VIII R 58/77 BStBl 1979 II S. 639

Gesetze: KO § 1StAnpG (a.F.) § 3 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1b

Leitsatz

Ein erst nach der Eröffnung des Konkursverfahrens entstandener Einkommensteuererstattungsanspruch gehört zur Konkursmasse, wenn der Grund für die Erstattung auf Einkommensteuervorauszahlungen zurückzuführen ist, die der Gemeinschuldner vor der Eröffnung des Konkursverfahrens geleistet hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 639
BFHE S. 146 Nr. 128,
VAAAB-01695

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BFH, Urteil v. 22.05.1979 - VIII R 58/77

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