1. Ein dem Gesellschafter einer KG gehörendes Grundstück wird nicht allein dadurch wirtschaftliches Eigentum der KG, daß sie es für ihr Unternehmen nutzt, Betriebsgebäude darauf errichtet und die Lasten dafür trägt.
2. Solange keine eindeutigen Vereinbarungen vorliegen, nach denen der Gesellschafter als bürgerlich-rechtlicher Eigentümer in seiner Verfügungsmacht über die Gebäude beschränkt ist, können auch die Gebäude nicht als selbständige wirtschaftliche Einheit (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) der KG als wirtschaftlicher Eigentümerin zugerechnet werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 466 BFHE S. 423 Nr. 127, UAAAB-01626
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