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BFH Urteil v. - VII E 12/77 BStBl 1978 II S. 135

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Die Vorschrift des GKG § 13 Abs. 1 S. 2 ist auch auf solche Fälle anzuwenden, in denen das Vorbringen des Klägers beim Finanzgericht wegen seiner Verworrenheit einen bestimmten Gegenstand des Streites nicht erkennen läßt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 135
BFHE S. 17 Nr. 124,
AAAAB-01248

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BFH, Urteil v. 29.11.1977 - VII E 12/77

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