Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 27/76 BStBl 1978 II S. 120

Gesetze: AO § 100 Abs. 1AO § 144 Abs. 1AO § 145 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 lit. a, Nr. 4AO § 204AO § 210 Abs. 1BGB § 2332 Abs. 1ErbStG (1959) § 1 Abs. 1 Nr. 1ErbStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 1ErbStG (1959) § 14 Abs. 1 Nr. 1ErbStG (1959) § 26

Leitsatz

1. AO § 145 Abs. 2 Nr. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der AO und anderer Gesetzes zur Änderung der AO und anderer Gesetze vom AO F: kamen die Rechtswirkungen einer besonderen, von AO § 147 Abs. 2 abweichenden Form der Verjährungsunterbrechung zu, nicht die Rechtswirkungen einer Anlaufhemmung.

2. Die Voraussetzungen des AO § 145 Abs. 2 Nr. 4 waren hinsichtlich des Erbschaftsteueranspruchs gegen den Pflichtteilsberechtigten nicht dadurch erfüllt, daß das Finanzamt die Erbschaftsteuer gegen den Erben vorläufig festsetzte.

3. Der Beginn der Verjährungsfrist war wegen bestehender Ungewißheiten dann nicht gemäß AO § 145 Abs. 2 Nr. 4 gehemmt, wenn das Finanzamt die Steuerfestsetzung nicht durch ein erkennbar aktives Verhalten ausgesetzt hatte. Ein Nichttätigwerden des Finanzamts aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen erfüllte diese Voraussetzung nicht. Eine "stillschweigende" Aussetzung der Steuerfestsetzung konnte nicht angenommen werden, wenn jegliche Hinweise und Andeutungen auf einen darauf gerichteten Willen und dessen erkennbare Äußerung fehlten. Der Senat läßt offen, in welcher Form die Steuerfestsetzung auszusetzen gewesen wäre.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 120
BFHE S. 292 Nr. 123,
WAAAB-01245

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 31.08.1977 - II R 27/76

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen