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BFH Urteil v. - VIII R 67/76 BStBl 1978 II S. 44

Gesetze: AO § 232 Abs. 1

Leitsatz

Hat das Finanzamt in einem Feststellungsbescheid entschieden, daß den Gesellschaftern einer Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte in einer bestimmten Höhe zuzurechnen sind und wird dieser Bescheid bestandskräftig, so können die Betroffenen im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Berichtigungsbescheid nach AO § 222 Abs. 1 Nr. 1, in dem das Finanzamt einen höheren gewerblichen Gewinn aus diesem Rechtsverhältnis angesetzt hat, nicht mit dem Einwand durchdringen, es handele sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 44
BFHE S. 315 Nr. 123,
PAAAB-01217

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BFH, Urteil v. 29.09.1977 - VIII R 67/76

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