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BFH Urteil v. - II R 35/71 BStBl 1977 II S. 730

Gesetze: ErbStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 1HöfeO (a.F.) § 13 Abs. 1

Leitsatz

Der Anspruch aus § 13 Abs. 1 HöfeO aF hatte den Charakter eines gesetzlichen Vermächtnisses (Anschluß an BFHE 120, 401). Einigen sich die nach HöfeO a.F. § 13 Abs. 1 Anspruchsberechtigten vor dem beabsichtigten Verkauf des Hofes mit dem Hoferben über die Verteilung des zu erwartenden Verkaufserlöses, statt die Höhe der Ansprüche gemäß § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. zu berechnen, so ist diese Einigung für die Besteuerung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbstG 1959 maßgebend (Anschluß an BFHE 106, 555).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 730
BFHE S. 537 Nr. 122,
JAAAB-01138

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BFH, Urteil v. 23.03.1977 - II R 35/71

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