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BFH Urteil v. - IV R 218/72 BStBl 1977 II S. 595

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1EStG § 7

Leitsatz

1. Ein derivativer Geschäftswert kann nur beim Erwerb eines Unternehmens im ganzen oder eines mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbetriebes aktiviert werden.

2. Auch beim Erwerb eines Unternehmens im ganzen stellen die Aufwendungen für den Eintritt in einen langjährigen Mietvertrag oder in einen anderen Gebrauchsüberlassungsvertrag Anschaffungskosten für ein selbständig zu aktivierendes immaterielles Einzelwirtschaftsgut dar; sie gehen nicht als Bestandteil in einen zu aktivierenden derivativen Geschäftswert ein.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 595
BFHE S. 70 Nr. 122,
LAAAB-01078

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BFH, Urteil v. 17.03.1977 - IV R 218/72

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