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BFH Urteil v. - IV R 162/75 BStBl 1977 II S. 512

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

1. Die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes über die Erhebung von Lohnsummensteuer verstoßen nicht gegen das Grundgesetz; dies gilt auch für den Fall, daß ein mit Lohnsummensteuer belastetes Unternehmen keine Erträge, sondern Verluste erzielt.

2. In Härtefällen kann unter gewissen Voraussetzungen eine verfassungsmäßige Pflicht bestehen, die Lohnsummensteuer nach AO § 131 Abs. 1 zu erlassen.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 512
BFHE S. 141 Nr. 122,
AAAAB-01047

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BFH, Urteil v. 21.04.1977 - IV R 162/75

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