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BFH Urteil v. - I R 198/74 BStBl 1977 II S. 493

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6KStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

1. Bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen des selbstbewirtschafteten Ritterguts einer gemeinnützigen Stiftung eine wirtschaftliche Einheit, ist die Selbstbewirtschaftung des Forstes keine von der Körperschaftsteuer befreite Vermögensverwaltung.

2. Die Anwendung für die gemäß den Stiftungsstatuten auf dem Gesamtvermögen Stiftungsvermögen gehörenden und einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb bildenden landwirtschaftlichen Betrieb (Rittergut) abgezogen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 493
BFHE S. 455 Nr. 121,
BAAAB-01038

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BFH, Urteil v. 16.03.1977 - I R 198/74

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