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BFH Urteil v. - I R 215/73 BStBl 1977 II S. 409

Gesetze: AO § 217EStG § 4EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Wird der Geschäftswert eines Unternehmens unter Verwertung der sogenannten indirekten Methode geschätzt, so ist es gerechtfertigt, bei der Ermittlung des Reinertrags vom Jahresgewinn einen angemessenen Unternehmerlohn abzuziehen.

2. Der Senat hält an der Ansicht fest, daß bei Anwendung der indirekten Methode die den Substanzwert bestimmenden Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen sind (Anschluß an BFHE 100, 245; 108, 331).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 409
BFHE S. 402 Nr. 121,
AAAAB-01008

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BFH, Urteil v. 08.12.1976 - I R 215/73

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