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BFH Urteil v. - IV R 122/73 BStBl 1977 II S. 346

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2, KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

Angemessenheit einer Haftungsvergütung, die eine Komplementär-GmbH von der GmbH & Co. KG erhält

Leitsatz

Beschränkt sich der Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks, den eine Komplementär-GmbH für eine GmbH & Co. KG leistet, im wesentlichen auf die Übernahme des Haftungsrisikos, so ist die Gewinnverteilungsabrede der KG bereits dann angemessen, wenn sie der GmbH ein Entgelt gewährt, für dessen Höhe in etwa eine dem Risiko des Einzelfalls entsprechende, im Wirtschaftsleben für einen derartigen Fall übliche Avalprovision einen Anhaltspunkt bietet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 346
BFHE S. 327 Nr. 121,
PAAAB-00981

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BFH, Urteil v. 03.02.1977 - IV R 122/73

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