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BFH Urteil v. - VIII R 170/74 BStBl 1977 II S. 206

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4StAnpG § 11 Nr. 4

Einkommensteuerrechtliche Zurechnung der von den Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder errichteten Wertpapierdepotkonten und der Wertpapiererträge

Leitsatz

Übertragen Eltern Kapitalvermögen auf ihre Kinder durch Einrichtung von Sparkonten auf deren Namen, verwalten sie dieses Vermögen fortan jedoch nicht entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die elterliche Vermögenssorge, sondern wie eigenes Vermögen, dann ist davon auszugehen, daß sich die Eltern bei der Übertragung des Vermögens gegenüber den Kindern vorbehalten haben, dieses Vermögen weiterhin als eigenes Vermögen anzusehen (BGB § 1638 Abs. 1, BGB § 1639 Abs. 1). In dieser Weise übertragenes und verwaltetes Vermögen und die Einkünfte daraus sind wirtschaftlich den Eltern zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 206
BFHE S. 393 Nr. 120,
XAAAB-00922

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BFH, Urteil v. 03.11.1976 - VIII R 170/74

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