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BFH Urteil v. - I R 165/74 BStBl 1976 II S. 676

Gesetze: AO § 124EStG § 2 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

1. In der DDR entstandene betriebliche Verluste können bei der Ermittlung eines in der Bundesrepublik erzielten Veräußerungsgewinns nicht berücksichtigt werden.

2. Der Steuerpflichtige kann im steuergerichtlichen Verfahren gegen den Steueranspruch nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 676
BFHE S. 418 Nr. 119,
GAAAB-00796

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BFH, Urteil v. 23.06.1976 - I R 165/74

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