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BFH Urteil v. - I B 93/75 BStBl 1976 II S. 628

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1FGO § 102

Leitsatz

Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, das auf einen ermessensgebundenen Verwaltungsakt bezogen ist, darf das Gericht der Hauptsache ebenso wie der Bundesfinanzhof als Beschwerdegericht im Hinblick auf die Ermessensausübung durch die Verwaltungsbehörden nur prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 628
BFHE S. 232 Nr. 119,
AAAAB-00772

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BFH, Urteil v. 07.07.1976 - I B 93/75

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