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BFH Urteil v. - IV R 101/75 BStBl 1976 II S. 562

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 1, 4EStG § 4 Abs. 1FGO § 96

Leitsatz

Grundsätzlich trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß Minderungen des Betriebsvermögens, die der Steuerpflichtige in seiner Buchführung als betrieblich veranlaßt ausgewiesen hat, tatsächlich betrieblich veranlaßt waren und deshalb Betriebsausgaben sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 562
BFHE S. 164 Nr. 119,
OAAAB-00737

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BFH, Urteil v. 24.06.1976 - IV R 101/75

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