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BFH Urteil v. - VI R 138/73 BStBl 1976 II S. 546

Gesetze: 3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I, 930) 3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I, 930) 930) § 12 Abs. 1 Satz 1EStG § 26bEStG § 32a Abs. 3 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

Eine verwitwete Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen 24.000 DM übersteigt, aber unter 48.000 DM liegt, erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht, auch wenn ihre Einkommensteuer wegen der Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages wie bei zusammenveranlagten Eheleuten nach dem Splittingtarif zu ermitteln ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:








Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 546
BFHE S. 102 Nr. 119,
GAAAB-00731

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BFH, Urteil v. 14.05.1976 - VI R 138/73

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