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BFH Urteil v. - VIII R 120/72 BStBl 1976 II S. 9

Gesetze: EStG (1967) § 21 Abs. 2EinfHaus VO § 2

Leitsatz

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine an einen Dritten vermietete Eigentumswohnung zum Zweck der späteren Eigennutzung und nutzt er diese Wohnung nach dem Auszug des Mieters einige Monate lang aus subjektiven Gründen nicht, so kann die Einfamilienhaus-Verordnung erst ab dem Zeitpunkt angewandt werden, ab dem der Steuerpflichtige die Wohnung tatsächlich zu Eigenzwecken nutzt.

2. Für die Monate, in denen die Eigentumswohnung weder vermietet war noch zu Eigenwohnzwecken genutzt wurde, ist in einem solchen Fall kein Nutzungswert anzusetzen. Die auf diese Zeit entfallenden Werbungskosten sind abzuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 9
BFHE S. 54 Nr. 117,
KAAAB-00491

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 26.08.1975 - VIII R 120/72

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