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BFH Urteil v. - VI R 48/73 BStBl 1975 II S. 881

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Leitsatz

Wird im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge ein Betrieb übergeben, so sind fortlaufend wiederkehrende gleichmäßige Leistungen, die als Gegenleistung für die Lebenszeit eines Menschen vereinbart werden, als Leibrente zu beurteilen, sofern die getroffenen Vereinbarungen nicht eindeutig erkennen lassen, daß die Rentenleistungen nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und des Unterhaltsbedürfnisses des Berechtigten abänderbar sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 881
BFHE S. 501 Nr. 116,
KAAAB-00478

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BFH, Urteil v. 01.08.1975 - VI R 48/73

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