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BFH Urteil v. - VIII R 128/70 BStBl 1975 II S. 338

Gesetze: FGO § 56FGO § 120 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Stellt der Revisionskläger einen Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist kurz vor Ablauf der Frist, so trifft ihn kein Verschulden an der Versäumung der Begründungsfrist, wenn er es unterläßt, sich vor Ablauf der Frist nach dem Schicksal seines Verlängerungsantrags zu erkundigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 338
BFHE S. 330 Nr. 114,
UAAAB-00291

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BFH, Urteil v. 10.12.1974 - VIII R 128/70

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