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BFH Urteil v. - VII B 18/73 BStBl 1975 II S. 201

Gesetze: FGO § 46 Abs. 1FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Die Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, ob das FG im Falle einer nur vom Kläger abgegebenen Erledigungserklärung die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auch dann aussprechen kann, wenn eine nach § 46 Abs. 1 FGO erhobene Klage von vornherein unzulässig war, oder ob in diesem Falle die Klage gemäß dem Antrag des Beklagten als unzulässig abzuweisen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 201
BFHE S. 420 Nr. 113,
OAAAB-00215

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BFH, Urteil v. 01.10.1974 - VII B 18/73

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