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BFH Urteil v. - VI R 249/71 BStBl 1975 II S. 182

Gesetze: EStG (1965) § 19 Abs. 1EStG (1965) § 8 Abs. 2LStDV (1965) § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1LStDV (1965) § 3 Abs. 1

Leitsatz

Auch dann, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Wirtschaftsgut nicht bewußt und gewollt unter dem Verkehrswert überlassen hat, kann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis angenommen werden, wenn aus den gesamten Umständen bei objektiver Betrachtung zu schließen ist, daß der Vorteil gerade im Hinblick auf das Dienstverhältnis gewährt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 182
BFHE S. 56 Nr. 114,
JAAAB-00208

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BFH, Urteil v. 18.10.1974 - VI R 249/71

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