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BFH Urteil v. - VI R 114/71 BStBl 1975 II S. 181

Gesetze: LStDV (1965) § 2 Abs. 1

Leitsatz

Ein Gewinn aus einer vom Arbeitgeber oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Dritten veranstalteten Verlosung gehört in der Regel auch dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer die Lose im Rahmen seines Dienstverhältnisses unentgeltlich erlangt hat. In solchen Fällen ist auch die Gewinnchance in der Regel kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 181
BFHE S. 28 Nr. 114,
ZAAAB-00207

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BFH, Urteil v. 19.07.1974 - VI R 114/71

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