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BFH Urteil v. - I R 18/73 BStBl 1975 II S. 166

Gesetze: AO § 222BGB §§ 1415 ff.EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG § 15 Nr. 2StAnpG § 11 Nr. 4, 5

Leitsatz

Wird der Eigentumsanteil an einem einer Personengesellschaft zur Nutzung überlassenen Grundstück von einem Gesellschafter (hier Schwiegervater) auf einen anderen Gesellschafter (hier Schwiegersohn) übertragen, so liegt darin keine Entnahme, wenn der übertragene Grundstücksanteil nach wie vor bei wirtschaftlicher Betrachtung als Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks zur Verfügung steht und dadurch dem Betriebsvermögen verhaftet bleibt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Eigentum unentgeltlich übertragen wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 166
BFHE S. 180 Nr. 114,
RAAAB-00201

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BFH, Urteil v. 28.08.1974 - I R 18/73

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