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BFH Urteil v. - VII R 15/71 BStBl 1974 II S. 116

Gesetze: AO § 244

Leitsatz

1. Für eine Klage gegen eine Verfügung, durch die die Einspruchsbehörde das Einspruchsverfahren nach § 244 AO aussetzt, weil ihre Entscheidung von dem Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, besteht kein Rechtsschutzinteresse.

2. Eine Klage mit dem Ziel, die Einspruchsbehörde für verpflichtet zu erklären, unverzüglich über den Einspruch zu entscheiden, ist unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 116
BFHE S. 1 Nr. 111,
IAAAA-99823

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 25.10.1973 - VII R 15/71

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