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BFH Urteil v. - VI R 8/70 BStBl 1974 II S. 8

Gesetze: LStR 2 Abs. 2

Leitsatz

Übernimmt der Vermieter von Werkswohnungen Kosten der Schönheitsreparaturen in den an Werksangehörige vermieteten Wohnungen, während werksfremde Mieter diese Kosten selbst tragen müssen, so stellen die Aufwendungen steuerpflichtige Sachzuwendungen dar. Ihre Steuerfreiheit kann nicht auf Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 3 LStR gestützt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 8
BFHE S. 339 Nr. 110,
SAAAA-99769

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BFH, Urteil v. 17.08.1973 - VI R 8/70

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