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BFH Urteil v. - III R 30/72 BStBl 1973 II S. 440

Leitsatz

1. Bei Erwerb von Wirtschaftsgütern auf Grund ausländischen Rechts ist nicht die formalrechtliche Gestaltung des ausländischen Rechts maßgebend, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der ausländischen Rechtsnorm.

2. Bei einer Schenkung unter Begründung eines "bewind" nach holländischem Recht ist der Vermögensanfall unbedingt. Es tritt lediglich eine auflösend befristete Verfügungsbeschränkung ein.

3. Eine Verfügungsbeschränkung durch das "bewind" rechtfertigt es allein nicht, eine Kapitalforderung mit einem niedrigeren Wert als dem Nennwert zu bewerten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 440
BFHE S. 546 Nr. 108,
FAAAA-99555

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BFH, Urteil v. 12.01.1973 - III R 30/72

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