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BFH Urteil v. - IV R 153/70 BStBl 1973 II S. 407

Gesetze: GewStDV § 19

Leitsatz

1. § 19 GewStDV ist auf Pfandleihunternehmen weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.

2. Der Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats vom VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) an, wonach Schulden, die ein Pfandleihunternehmen zur allgemeinen Refinanzierung von Ausleihungen aufnimmt, der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, soweit sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 407
BFHE S. 211 Nr. 108,
SAAAA-99542

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BFH, Urteil v. 25.01.1973 - IV R 153/70

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