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BFH Urteil v. - VI R 144/69 BStBl 1973 II S. 159

Gesetze: EStG § 33a Abs. 3

Leitsatz

Bewohner eines Altersheims können keine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nach § 33a Abs. 3 EStG beanspruchen, wenn Arbeitnehmer des Altersheims von diesem beauftragt sind, für die Heimbewohner hauswirtschaftliche Arbeiten zu verrichten.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 159
BFHE S. 496 Nr. 107,
IAAAA-99447

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BFH, Urteil v. 30.08.1972 - VI R 144/69

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