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BFH Urteil v. - VIII R 36/66 BStBl 1973 II S. 111

Gesetze: EStDV § 73e

Leitsatz

1. Der VIII. Senat tritt der Auffassung des IV. Senats in dem Urteil IV 201/65 vom (BFH 102, 488, BStBl II 1971, 686) bei, daß - bei Übertragung eines Betriebs vom Vater auf den Sohn - der Annahme einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV nicht schon das Vorhandensein eines negativen Betriebsvermögens entgegensteht.

2. Von dieser Auffassung ist auch bei Übertragung des Mitunternehmeranteils an einem Betriebe von der Mutter auf den Sohn auszugehen, wenn auf die Beteiligung der Mutter ein negatives Kapitalkonto entfällt.

3. Beruht die Übernahme einer Kommanditbeteiligung mit negativem Kapitalkonto des ausscheidenden Kommanditisten (Mutter) durch den verbleibenden Komplementär (Sohn) auf familiären Gründen, so stellt sie einen außerbetrieblichen, den Gewinn nicht berührenden Vorgang dar (Anwendung auch der Grundsätze des BFH-Urteils IV 127/64 vom , BFH 102, 362, BStBl II 1971, 662).

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 111
BFHE S. 365 Nr. 107,
WAAAA-99425

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BFH, Urteil v. 24.08.1972 - VIII R 36/66

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