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BFH Urteil v. - IV R 37/68 BStBl 1973 II S. 76

Leitsatz

Vor dem Bilanzstichtag erlittene und nach dem Bilanzstichtag zu erwartende Verluste einer Kapitalgesellschaft, die zu einem anderen Unternehmen in einem Organverhältnis mit Ergebnisabführung steht, können beim Organträger einen Buchansatz für die Beteiligung, der unter dem Substanzwert des Vermögens der Organgesellschaft liegt, unter dem Gesichtspunkt des niedrigeren Teilwerts grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt jedenfalls dann ausnahmslos, wenn der Organträger über eine 100 %ige Beteiligung an der Organgesellschaft verfügt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 76
BFHE S. 282 Nr. 107,
PAAAA-99410

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BFH, Urteil v. 12.10.1972 - IV R 37/68

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