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BFH Urteil v. - III R 62/71 BStBl 1972 II S. 742

Gesetze: AO § 222

Leitsatz

Eine Fehleraufdeckung durch die Aufsichtsbehörde und der Erlaß eines Berichtigungsbescheids gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO vor dem Eintritt der Verjährungsfrist ist auch dann zulässig, wenn das FA vorher einen auf eine andere Berichtigungsmöglichkeit gestützten Bescheid gleichen Inhalts zurückgenommen hat, sofern sich diese Rücknahme im Verwaltungsverfahren vollzogen hat und keine gerichtliche Entscheidung in der Streitsache ergangen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 742
BFHE S. 1 Nr. 106,
SAAAA-99286

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BFH, Urteil v. 28.04.1972 - III R 62/71

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