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BFH Urteil v. - III R 83/70 BStBl 1972 II S. 740

Gesetze: AO § 222

Leitsatz

Hat ein Finanzgericht rechtskräftig entschieden, daß ein nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO erlassener Berichtigungsbescheid aufzuheben ist, weil keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, so steht die Rechtskraft dieses Urteils einer erneuten Berichtigung des ursprünglich erlassenen Bescheides nach § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 740
BFHE S. 173 Nr. 106,
IAAAA-99285

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BFH, Urteil v. 21.04.1972 - III R 83/70

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