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BFH Urteil v. - II R 2/71 BStBl 1972 II S. 676

Leitsatz

1. Einem Wirtschaftsprüfer kann nicht in der Form des § 5 Abs. 2 VwZG gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden.

2. Das Steuerrecht kennt kein allgemeines Institut der Organschaft in dem Sinne, daß bei einem bestimmten Beteiligungsverhältnis für alle steuerrechtlichen Beziehungen von der Personenverschiedenheit der Organteile abzusehen wäre (BFH 88, 66).

3. Für die Gesellschaftsteuer kommt es auf die Organschaft als solche nicht an (vgl. BFH 92, 536; 95, 120), obschon sie Auslegungsmerkmal für den Inhalt ungenügend bestimmter Verträge sein kann (BFH 92, 522ff.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 676
BFHE S. 508 Nr. 105,
RAAAA-99256

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BFH, Urteil v. 08.03.1972 - II R 2/71

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