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BFH Urteil v. - V R 135/71 BStBl 1972 II S. 653

Leitsatz

Ein Handelsvertreter kann die ihm beim Erwerb eines Autoradios in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern er das Radio auf beruflichen Fahrten ganz überwiegend zur Erlangung von Verkehrsinformationen nutzt.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 653
BFHE S. 421 Nr. 105,
OAAAA-99244

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BFH, Urteil v. 13.04.1972 - V R 135/71

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