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BFH Urteil v. - IV R 7/72 BStBl 1972 II S. 615

Gesetze: BraGO § 53EStG § 34b Abs. 2

Leitsatz

Ein Referendar, der als freier Mitarbeiter eines Rechtsanwalts die Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln prüft, Gutachten erstellt, Entwürfe für Schriftsätze fertigt und als Unterbevollmächtigter vor Gericht auftritt, ist jedenfalls dann ähnlich wie ein Rechtsanwalt tätig, wenn er bereits die in § 53 Abs. 4 BRAGO erwähnte Mindestzeit des Vorbereitungsdienstes abgeleistet hat. Seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind deshalb nicht nach § 34 Abs. 4 EStG tarifbegünstigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 615
BFHE S. 370 Nr. 105,
GAAAA-99225

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.04.1972 - IV R 7/72

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