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BFH Urteil v. - VI R 278/68 BStBl 1972 II S. 596

Leitsatz

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, so liegt darin zunächst nur die Einräumung einer Chance. Eine vermögenswerte Sachzuwendung kommt erst in Betracht, wenn der Berechtigte die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 596
BFHE S. 348 Nr. 105,
LAAAA-99219

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BFH, Urteil v. 10.03.1972 - VI R 278/68

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