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BFH Urteil v. - III R 52/69 BStBl 1972 II S. 518

Leitsatz

Wird anläßlich einer Betriebsaufspaltung das Warenvorratsvermögen von der Besitzpersonengesellschaft auf die neu gegründete Betriebs-GmbH mit der Abrede übertragen, daß die GmbH das Warenlager in gleicher Größe und gleich guter Menge bei Ablauf des Pachtvertrages an die Besitzgesellschaft zurückgeben muß, so ist diese Verpflichtung eine Darlehnsschuld, die bei der Feststellung des Einheitswerts der GmbH als Schuld abgezogen werden kann. An der gegenteiligen Auffassung im Urteil III 114/57 U vom (BFH 71, 403, BStBl III 1960, 400) hält der Senat nicht mehr fest.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 518
BFHE S. 160 Nr. 105,
MAAAA-99181

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BFH, Urteil v. 10.03.1972 - III R 52/69

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