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BFH Urteil v. - VIII R 235/71 BStBl 1972 II S. 345

Gesetze: EStG § 10d

Leitsatz

Konnte ein Steuerpflichtiger den Verlustabzug nach § 10d EStG wegen der Rechtsprechung des BFH über das Verhältnis eines steuerfreien Sanierungsgewinns zum Verlustausgleich und zum Verlustabzug nicht rechtzeitig vornehmen, so kann er nach Änderung der genannten Rechtsprechung im Beschluß Gr.S. 2/67 vom (BFH 93, 75, BStBl II 1968, 666) den Verlustabzug frühestmöglich innerhalb des Fünfjahreszeitraums des § 10d EStG nachholen (Abweichung von den Grundsätzen des BFH-Urteils VI 188/64 U vom , BFH 84, 433, BStBl III 1966, 156).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 345
BFHE S. 435 Nr. 104,
AAAAA-99120

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BFH, Urteil v. 25.01.1972 - VIII R 235/71

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