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BFH Urteil v. - VI R 171/68 BStBl 1972 II S. 57

Gesetze: EStG § 3LStDV § 3

Leitsatz

1. Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, so können diese Beiträge in Höhe der Zuschüsse nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als die Zuschüsse zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören.

2. Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, die ein öffentlich Bediensteter von seinem Arbeitgeber erhält, sind nicht deshalb nach § 3 Nr. 11 EStG (§ 6 Nr. 9 LStDV) steuerfrei, weil sie auf zu gewährende Beihilfen angerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 57
BFHE S. 350 Nr. 103,
VAAAA-98984

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BFH, Urteil v. 13.08.1971 - VI R 171/68

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