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BFH Urteil v. - III R 89/68 BStBl 1972 II S. 28

Leitsatz

1. Überträgt ein Steuerpflichtiger einzelne, nummernmäßig nicht näher bezeichnete Aktien aus seinem im Streifbanddepot verwahrten Gesamtbestand, so reicht es für die zur Übereignung der einzelnen Aktien notwendigen Individualisierung nicht aus, wenn die Aktien nur wertmäßig bezeichnet werden.

2. Die Annahme wirtschaftlichen Eigentums setzt die tatsächliche Herrschaft an bestimmten Wirtschaftsgütern voraus.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 28
BFHE S. 232 Nr. 103,
GAAAA-98976

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BFH, Urteil v. 06.08.1971 - III R 89/68

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