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Werkvertrag; | Anfahrkosten eines Rohrreinigungsdienstes (§ 8 AGBG)
Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel ,,Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal . . . DM'' unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (; Abgrenzung zu BGHZ 91, 316 - ,,Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten'').