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BFH Urteil v. - IV R 133/70 BStBl 1971 II S. 553

Leitsatz

Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, wonach der Übernehmer eines Vermögens auch für die nach Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages bis zur dinglichen Übertragung des Vermögens entstandenen Schulden des Übergebers haftet und maßgeblicher Zeitpunkt für die dingliche Übertragung des Vermögens bei einem Grundstück, welches das gesamte Vermögen bildet, die Eintragung des Übernehmers im Grundbuch ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 553
BFHE S. 197 Nr. 102,
CAAAA-98853

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BFH, Urteil v. 17.12.1970 - IV R 133/70

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