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BFH Urteil v. - I R 147/69 BStBl 1971 II S. 302

Leitsatz

Veräußert ein Betriebsinhaber ein einzelnes Wirtschaftsgut gegen Gewährung eines Leibrentenstammrechts seitens des Erwerbers, so ist das Leibrentenstammrecht mit seinem versicherungsmathematisch errechneten Wert zu aktivieren. Eine Versteuerung der laufenden Rentenzahlungen wie im Falle der Veräußerung eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes gegen Gewährung eines Leibrentenstammrechts ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 302
BFHE S. 218 Nr. 101,
JAAAA-98761

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BFH, Urteil v. 20.01.1971 - I R 147/69

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